20. März 2019, 13:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 20. März 2019, 13:32 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Aus dem Aktionsprogramm „KOMM-AN NRW“ stehen 2019 in Gelsenkirchen 95.600 Euro für Integrationsprojekte zur Verfügung. Interessierte Trägerinnen und Träger, Verbände sowie weitere Akteurinnen und Akteure der Integration können noch bis Mittwoch, 17. April 2019, Förderanträge für ihre Projekte beim Referat 47 Zuwanderung und Integration / Kommunalen Integrationszentrum (KIGE) stellen.
Ablauf des Förderverfahrens
Der Förderantrag kann unter www.gelsenkirchen.de/kige heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die Arbeitsschwerpunkte und Projektinhalte sind in Stichpunkten darzulegen. Bis zum 15. April haben im Bereich Integration Engagierte die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen – entweder per E-Mail an victoria.werner@gelsenkirchen.de oder per Post an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat 47 - Zuwanderung und Integration /
Kommunales Integrationszentrum
Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen.
Sollte über den Antrag positiv entschieden werden, wird ein Weiterleitungsvertrag geschlossen und die Fördermittel können bei Mittelbedarf beim KIGE abgerufen werden. Ein Mittelbedarf ist gegeben, wenn die Zuwendung voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung im Rahmen des Zuwendungszweckes benötigt wird. Ist geplant, die Mittel über das Jahr verteilt einzusetzen (z.B. für laufende Mietzahlungen), bedeutet dies, dass unter Umständen mehrere Mittelabrufe gefertigt werden müssen oder der Träger zunächst in Vorkasse treten muss.
Die Fördermittel sind gemäß der Förderkonzeption des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen von Dezember 2018 und den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zu verausgaben. Bis zum 31. Dezember 2019 ist dem KIGE ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel vorzulegen. Näheres zur Erbringung des Verwendungsnachweises kann der Förderkonzeption entnommen werden.
Bei der Planung und Durchführung von Projekten sowie beim Erstellen des Verwendungsnachweises stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates 47 gerne beratend zur Seite.
Förderfähige Maßnahmen
Es können Maßnahmen aus folgenden Bausteinen gefördert werden:
Baustein A: Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommens-Treffpunkten
Baustein B: Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
Baustein C: Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
Baustein D: Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind in keinem Fall förderfähig.
Nach Möglichkeit soll die Zielgruppe der 18- bis 27-jährigen Geflüchteten, die bisher keinen Zugang zu Bildung, Weiterqualifizierung und Ausbildung gefunden haben, verstärkt fokussiert werden. Ebenfalls sollen möglichst Maßnahmen zur Förderung (junger) Frauen und Mädchen angeboten werden.
Bei entsprechender Begründung können auch Außenanlagen im begrenzten Umfang als förderwürdig anerkannt werden.
Die einzelnen Bausteine werden anhand von Beispielen und Erläuterungen in der Förderkonzeption weiter ausgeführt. Die Förderkonzeption und die Richtlinien sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums für Integration des Landes NRW unter www.kfi.nrw.de einsehbar.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in der Flüchtlingshilfe aktive Organisationen mit einem geschäftsführenden Vorstand, die als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind.
Die räumliche Zuordnung der geplanten Maßnahmen und der Bedarf in den einzelnen Stadtteilen sind Voraussetzung. Hier liegt der Fokus insbesondere darauf, in welchen Stadtteilen Geflüchtete und Zuwandererinnen bzw. Zuwanderer leben und in welchen Stadtteilen die beantragten Maßnahmen (Ankommens-Treffpunkte) nach Einschätzung der Stadtverwaltung wünschenswert und erforderlich sind.
Ebenso sind Zuverlässigkeit und Vernetzung der Träger mit der Stadt Gelsenkirchen Voraussetzung. Dies sollte sich vor allem durch die Mitarbeit am Runden Tisch Flüchtlinge, die Zusammenarbeit mit der Stadt Gelsenkirchen, insbesondere mit dem Referat Zuwanderung und Integration, dem Referat Soziales und Flüchtlingshilfe im Quartier sowie mit den eingerichteten Arbeitskreisen ausdrücken.
Für weitere Auskünfte steht Victoria Werner unter +49 (209) 169-2371 gerne zur Verfügung.
Aktionsprogramm „KOMM-AN NRW“
Mit dem Programm „KOMM-AN NRW“ stärkt das Land Nordrhein-Westfalen seit 2016 Städte und Gemeinden sowie das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe und der Integration von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus der Region EU-Ost. 2019 nimmt das Land als Schwerpunkt die Zielgruppe der 18- bis 27-jährigen Geflüchteten verstärkt in den Blick. Das Programm setzt sich aus verschiedenen Programmteilen zusammen, u. a. aus dem Programmteil „II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“. Zur Durchführung von bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort kann das KIGE die Fördermittel an Dritte weiterleiten.