20. März 2019, 10:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. „Eine Änderung des Paragrafen 48 der Gemeindeordnung, der nun die Informationsrechte der Bezirksbürgermeister einschränkt, wäre nicht notwendig gewesen“, diese eindeutige Auffassung vertritt Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Eine umfassende Information der Bezirksbürgermeister halte ich weiterhin für den richtigen Weg.“
Oft sei auch nicht abzusehen, ob eine zunächst rein bezirkliche Entscheidung am Ende nicht doch eine stadtweite Bedeutung entwickelt oder auch umgekehrt.
„Die vertrauliche Information einer nichtöffentlichen Sitzung ist bei Bezirksbürgermeistern in guten und vertrauensvollen Händen“, so Frank Baranowski weiter.
Der Oberbürgermeister reagiert damit auf eine Berichterstattung, in der bedauerlicherweise von Seiten der Stadt eine andere Auffassung vertreten worden ist.
Die aktuelle Gesetzeslage hat es allerdings unvermeidlich gemacht, die Geschäftsordnung des Rates so anzupassen, dass die Bezirksbürgermeister dem nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung nicht beiwohnen dürfen, wenn es sich nicht um einen ihren Stadtbezirk betreffenden Tagesordnungspunkt handelt.