07. Juli 2014, 11:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Fahrerlaubnisinhaber der Klassen C1, C1E, C und CE, deren Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt wurde und die im gewerblichen Güterkraftverkehr fahren (sogenannte „Besitzständler“), müssen den Nachweis über die 35-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zur Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in ihren Führerschein zum Stichtag 10. September 2014 vorlegen. Antragsteller sollten berücksichtigen, dass die Ausfertigung des neuen Führerscheins etwa vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Führerscheinstelle der Stadt Gelsenkirchen appelliert daher an alle Betroffenen: „Stellen Sie bitte rechtzeitig den Antrag, da die Schlüsselzahl „95“ ab 10. September 2014 eingetragen sein muss.“