11. Juli 2014, 15:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat mit Verfügung vom 9. Juli 2014 den Haushaltsanierungsplan 2014 der Stadt Gelsenkirchen genehmigt. Damit kann die Stadt, sobald die Haushaltssatzung veröffentlicht worden ist, die Bewirtschaftung ihres Haushalts 2014 eigenverantwortlich vornehmen. Darüber hinaus ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Auszahlung der Konsolidierungshilfe des Landes in 2014 erfüllt.
Die Genehmigung erfolgte in diesem Jahr später als gewöhnlich, weil die Bezirksregierung die Veranschlagung von Entlastungen aus der Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe, welche im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegt ist, nicht akzeptiert. Der Rat der Stadt musste daher für den Fall, dass entgegen der Koalitionsvereinbarung die versprochene Entlastung der Kommunen nicht eintreten wird, in seiner Sitzung am 3. Juli 2014 eine Änderung zum Haushaltssanierungsplan 2014 mit einer zusätzlichen Anhebung der Grundsteuern für 2017 beschließen.
„Wir freuen uns, dass das Land unseren Haushaltssanierungsplan 2014 genehmigt hat und Gelsenkirchen damit eigenverantwortlich über seine Finanzen bestimmen kann. Obwohl die aktuelle Haushaltslage weiterhin eine extrem sparsame Bewirtschaftung des Haushalts erfordert, können insbesondere im Bereich der Investitionen jetzt einige bisher auf Eis liegende Projekte begonnen werden“ erklärt der Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann und fährt fort: „Die Genehmigung bestätigt, dass Gelsenkirchen trotz der schwierigen Situation verantwortungsbewusst mit seinen Finanzen umgeht und die mit dem Stärkungspakt verbundenen Anforderungen erfüllt.“