22. Januar 2019, 12:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Für die geplante Entflechtung des Sellmannsbaches erfolgen seit Sommer 2017 umfangreiche Tiefbauarbeiten im Bereich Magdeburger Straße, Bismarckstraße und Bornstraße bis zur Hohenzollernstraße. Im gesamten Bereich sind die Erneuerung der öffentlichen Entwässerungsleitungen und der Neubau eines Reinwasserkanals durch die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH erforderlich. Jeweils nach Fertigstellung der Entwässerungsleitungen erfolgt in der Magdeburger Straße und in der Bornstraße eine komplette Erneuerung der Fahrbahnen und der Gehwege.
Erschwert wurden die Arbeiten hier durch zahlreiche Versorgungsleitungen, die im Vorfeld umverlegt werden mussten und durch die erforderlichen Untersuchungen auf Kampfmittel.
In der Magdeburger Straße konnten die Kanalbauarbeiten zum Ende des Jahres 2018 fertiggestellt werden. Direkt im Anschluss wurde mit den Straßenausbauarbeiten der Magdeburger Straße begonnen und werden witterungsabhängig voraussichtlich im April 2019 abgeschlossen sein.
Zurzeit sind mehrere Arbeitskolonnen in verschiedenen Bereichen tätig. Somit wird sichergestellt, dass die komplette Baumaßnahme im Sommer 2019 fertiggestellt werden kann.
In der Hohenzollernstraße wird der Reinwasserkanal DN 1000 mit Anschluss an den Sellmannsbach verlegt, zeitgleich wird der neue Abwasserkanal in der Bismarckstraße verlegt sowie die große Baugrube im Einmündungsbereich der Born-straße verfüllt.
Auch in der Bornstraße ist die Verlegung von Dränageleitungen für die zukünftige Grundwasserbewirtschaftung vorgesehen. Dies wird im Frühjahr dieses Jahres ausgeführt, damit unverzüglich nach Fertigstellung der Magdeburger Straße die Straßenerneuerung in der Bornstraße ausgeführt werden kann.
Die Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH und die Stadt Gelsenkirchen sind sich bewusst, dass ein solch großes Bauprojektes im innerstädtischen Bereich eine Belastung für die unmittelbare Nachbarschaft und die Verkehrsteilnehmer darstellt und bitten um Verständnis für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen und Erschwernisse im Zuge der Baumaßnahme.