10. Januar 2019, 16:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die mit dem Fall des toten Säuglings befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gelsenkirchen sind schockiert und tief berührt über den schrecklichen Vorfall in Heßler.
Die Zusammenstellung des Sachverhaltes hat ergeben, dass Mutter und Kind (beide nicht in Gelsenkirchen gemeldet) nach einem anonymen Hinweis Anfang Dezember 2018 unverzüglich mehrfach durch das Jugendamt – zuletzt am 20. Dezember – besucht und auf eine Gefährdung hin überprüft wurden.
Bei den wiederholten angemeldeten und unangemeldeten Besuchen des Jugendamtes konnten keine Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden. Die Mutter konnte ein vollständig geführtes Heft der Früherkennungsuntersuchungen als auch den Nachweis aller Impfungen für das Kind erbringen. Zudem lagen bei der Mutter keine erkennbaren Hinweise auf den Missbrauch von Suchtmitteln vor. Auch die Inaugenscheinnahmen des Säuglings ergaben keine Anzeichen auf Misshandlung oder Vernachlässigung.
Für den Januar waren weitere Termine zur Klärung der Meldesituation als auch zur Krankenversicherung der Mutter und des Kindes vorgesehen.
Das Jugendamt hat hierbei die gültigen Jugendhilfestandards und alle der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.
Welche Umstände am 7. Januar 2019 zu diesem erschreckenden Todesfall eines Säuglings geführt haben, ist der Stadt nicht bekannt und ist Gegenstand der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden.