30. Juli 2014, 14:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zum 31. Juli 2014 endet die Übergangsfrist für die Nutzung alter Lastschrifteinzugsermächtigungen. Alle, die auch zukünftig den komfortablen Weg der Zahlweise durch Lastschrifteinzug für sich wünschen, bittet die Stadt, jetzt das von der Stadt Gelsenkirchen zugesandte Mandat zurückzusenden.
Die Mandate können auch direkt in einen der städtischen Briefkästen geworfen oder in einem der BÜERGERcenter bis zum 8. August 2014 abgegeben werden.
Bürgerinnen und Bürger, die kein SEPA-Mandat erteilen, sollten daran denken, rechtzeitig einen Dauerauftrag bei ihrer Bank einzurichten oder fällige Rechnungen zu überweisen.
Die Stadtkasse weist daraufhin, dass durch die Automation der Buchungsverfahren offene Forderungen unweigerlich zur Mahnung führen und so für unnötigen Ärger sorgen können.