21. August 2014, 16:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nach berechtigten Beschwerden der Anwohner, Hinweisen des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Erkenntnissen der Polizei zur Problematik der Straßenprostitution an der Stadtgrenze zwischen den Städten Herten und Gelsenkirchen beantragen die beiden Kommunen gemeinsam den Erlass einer Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes für die bislang nicht durch eine Sperrbezirksverordnung erfassten Bereich der beiden Städte.
Danach soll die Ausübung der Straßenprostitution in Gelsenkirchen und Herten in dem bisher nicht schon durch Sperrbezirksverordnungen betroffenen Bereiche während der mitteleuropäischen Sommerzeit in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr und in der Winterzeit von 6 Uhr bis 20 Uhr verboten werden. Eine entsprechende Mitteilungsvorlage legt die Stadt Gelsenkirchen dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss am 11. September vor. Danach geht der Antrag zur Entscheidung an die Bezirksregierung Münster.
Der Erlass der Sperrbezirksverordnung wird beantragt, um bestehende erhebliche Störungen für den Jugendschutz sowie den öffentlichen Anstand zu beseitigen und bestehende konkrete Gefahren hierfür abzuwehren.
Das bisher von den beiden Kommunen auf den Weg gebrachte Bündel von kurzfristigen Maßnahmen hat leider die zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten sowie aggressives Verhalten und auffälliges „Werben“ gegenüber Passanten nicht nachhaltig eindämmen können.
Die Verwaltungen der Städte Gelsenkirchen und Herten arbeiten parallel in einem Arbeitskreis an der Einrichtung eines abgegrenzten Kontaktbereichs. Da die Realisierung eines solchen Bereichs, wie er etwa in Essen oder Bonn eingerichtet ist, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, halten beide Städte die jetzt vorgeschlagene Regelung als Zwischenschritt für notwendig.