22. August 2014, 11:18 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Als Beteiligte eines landesweiten Modellprojektes hat die Stadt Gelsenkirchen in Kooperation mit den Gelsenkirchener Werkstätten für angepasste Arbeit gGmbH und dem Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können berufspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen erwerben, die erforderlich sind, um zu einem späteren Zeitpunkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln.
Die Beteiligung geht auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2013 zurück. Die Stadtverordneten haben beschlossen, insgesamt 15 Außenarbeitsplätze bei der Stadtverwaltung und deren eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen einzurichten und sich somit am LWL-Modellprojekt „1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in NRW“ zu beteiligen.
Außenarbeitsplätze bei
der Stadt Gelsenkirchen
Die Resonanz auf die interne Abfrage möglicher Außenarbeitsplätze in der Stadtverwaltung und deren eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen war erfreulich positiv. So wurden mehr als 40 Einsatzmöglichkeiten gemeldet, von denen sich 10 Außenarbeitsplätze als geeignet erwiesen und auch besetzt werden konnten.
Fünf weitere Außenarbeitsplätze richtete der Ziegenmichel im Rahmen des Projektes „Essbare Gärten im Gesundheitspark Nienhausen“ für die Stadt Gelsenkirchen ein, so dass heute insgesamt 15 Außenarbeitsplätze besetzt sind.
Die Außenarbeitsplätze befinden sich unter anderem in der Verwaltung (z.B. Referat Soziales, Referat Hochbau und Liegenschaften oder Referat Erziehung und Bildung) und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (z.B. Senioren- und Pflegeheime).
Durch die Außenarbeitsplätze werden keine regulären Beschäftigungsverhältnisse gefährdet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen zusätzliche Aufgaben.
Die Außenarbeitsplätze wurden zunächst für ein Jahr eingerichtet. Ob danach einzelne Außenarbeitsplätze weiter bestehen oder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden können, wird sich im Laufe des Projektes zeigen und ist abhängig davon, ob der LWL das Programm neu auflegt.
Frau Karin Welge, Sozialdezernentin der Stadt Gelsenkirchen, fasst die Eindrücke der Stadtverwaltung wie folgt zusammen: „Die einzelnen Referate und Betriebe freuen sich über das große Engagement der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicaps. Sie bereichern die Teams, sind sehr motiviert und dankbar, die Außenarbeitsplätze besetzen zu können.“
Hervorzuheben ist die gute Kooperation mit den beiden Trägern. Durch das Engagement der Geschäftsführungen und der zuständigen Mitarbeiter ist es gelungen alle 15 Außenarbeitsplätze zu besetzen.
Gelsenkirchener Werkstätten
für angepasste Arbeit gGmbH
Die Gelsenkirchener Werkstätten ziehen eine positive Bilanz beim Thema Außenarbeitsplätze. Sie konnten ihre langjährigen Erfahrungen mit der Einrichtung und Begleitung von Außenarbeitsplätzen in das Projekt einbringen.
Geschäftsführer der Gelsenkirchener Werkstätten für angepasste Arbeit gGmbH, Sebastian Schwager, beschreibt den positiven Ablauf der Stellenbesetzung: „Ganz im Sinne der Inklusion betreuen die Gelsenkirchener Werkstätten bereits seit einigen Jahren Menschen mit Behinderung auf nicht-städtischen Außenarbeitsplätzen in Gelsenkirchen. Dabei steht die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsleben in einem weiterhin geschützten Umfeld im Vordergrund. So wurde auch der Bewerbungsprozess für die neuen Außenarbeitsplätze so weit wie möglich den üblichen Bewerbungsprozessen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angepasst.“
Die zehn neuen Stellen wurden zunächst intern in für die in der Werkstatt beschäftigten Menschen mit Behinderung ausgeschrieben. Von den 650 Werkstatt-Beschäftigten haben sich viele auf die offenen Plätze beworben. Von diesen wurden dann die Bewerberinnen und Bewerber mit den geeignetsten Qualifikationen für die Plätze ausgesucht. Die Teilnehmenden wurden auch bei ihren persönlichen Vorstellungsgesprächen bei den entsprechenden Einsatzstellen von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen der Werkstätten begleitet.
Die Resonanz der Beschäftigten als auch der Einsatzstellen zu den neu geschaffenen Stellen ist sehr gut. Die Einrichtungen und Referate sind mit der Arbeit der Beschäftigten sehr zufrieden. Sie sehen die Menschen mit Behinderung als zuverlässige, freundliche Unterstützung, die durch ihre Persönlichkeitsstruktur das jeweilige Arbeitsfeld bereichern. Die Beschäftigten hingegen fühlen sich gut integriert und durch ihre Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sozial aufgewertet. Sie können sich eine dauerhafte Beschäftigung auf den neuen Außenarbeitsplätzen vorstellen.
Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH
Für die Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH fasst Geschäftsführerin Claudia Hagel, die Erfahrungen zusammen: „Mittendrin – ganz normal, das verstehen wir unter Inklusion. Jeder Mensch mit Assistenzbedarf kann wertschöpfend tätig sein, dafür wollen wir weiterhin sensibilisieren und werben. Jedes Produkt, das die Werkstätten verlässt und jede Dienstleistung, die im Rahmen von Außenarbeitsplätzen erbracht wird, ist ein Erfolg für Beschäftigte und Mitarbeitende.“
Hintergrund
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat es sich zum Ziel gesetzt, die Inklusion im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben weiter voranzutreiben. In der Realität werden Menschen mit wesentlicher Behinderung zu selten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgebildet bzw. beschäftigt. Als ein wichtiges Instrument zur Schaffung arbeitsmarktnaher Beschäftigungsangebote der Werkstätten sieht das Ministerium Außenarbeitsplätze. Es ist beabsichtigt, die Zahl der Außenarbeitsplätze landesweit um 1.000 zu erhöhen. Hierzu hat der LWL das Projekt „Teilhabe an Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ aufgelegt. Die Projektlaufzeit endet am 31. Mai 2015. Das Projekt will insbesondere öffentliche Verwaltungen und soziale Einrichtungen ansprechen.
Bei Außenarbeitsplätzen handelt es sich um begleitete Arbeit von Werkstattbeschäftigten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dies bedeutet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben Beschäftige der Werkstatt. Die Werkstatt übernimmt die fachliche Begleitung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personen in ihrem Umfeld (Kollegen/Kolleginnen, Vorgesetzte). Die Kooperation zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Werkstatt wird vertraglich geregelt.
Die Werkstatt erhält für die erbrachte Dienstleistung der Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Den Menschen mit Behinderung bietet diese Beschäftigungsform die Möglichkeit, die berufspraktischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um zu einem späteren Zeitpunkt aus der Werkstatt auszuscheiden und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im allgemeinen Arbeitsmarkt eingehen zu können. Sofern auch langfristig ein Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt nicht realistisch erscheint, bietet diese Form der Beschäftigung ein höheres Maß an Inklusion als die Beschäftigung in den Gebäuden der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Außenarbeitsplätze sind sowohl unbefristet als auch befristet möglich.