27. August 2014, 10:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 geboren sind, werden ab dem 1. August 2015 schulpflichtig. Für sie beginnt das Anmeldeverfahren am 8. September 2014.
Grund für diesen frühzeitigen Termin ist u. a. die Tatsache, dass bei vielen Kindern sprachliche Defizite bestehen. Diese Defizite sollen durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung des Referates Erziehung und Bildung erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschte Grundschule abzugeben.
Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes unbedingt mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, der 13. August 2015. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Erziehung und Bildung unter der Rufnummer 169-91 24 zur Verfügung.