06. Juli 2018, 13:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Fundbüro (Referat 30 - Recht) wurden in der Zeit vom 16. Mai 2018 bis 30. Juni 2018 folgende Fundsachen übergeben oder gemeldet: u.a. Schmuck, Handys, diverse Dokumente, Fahrräder, Geldbörsen, Kleidung, Taschen, Kameras etc.
Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte am verlorenen Objekt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ihre Rechte zuvor bei den zuständigen Fundbüros geltend machen:
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Rathaus Buer
- Fundbüro im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
- Fundbüro im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus
- Fundbüro im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262
Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Termine können gebucht werden online unter: www.gelsenkirchen.de oder
persönlich vor Ort in einem der Bürgercenter oder
telefonisch unter: Tel: 0209/169-3300.
Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.