28. Juni 2018, 14:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Stadt Gelsenkirchen erinnert daran, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Vincketunnel momentan bei 20 Stundenkilometern liegt.
Wegen der halbseitigen Sperrung und damit verbundenen engen Platzverhältnisse, ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung zur Sicherheit der dort arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig.
Die Einhaltung wird durch stichprobenartige Kontrollen der Polizei überprüft. Die Stadt Gelsenkirchen bittet um besondere Vorsicht und Verständnis für die Sicherheitsmaßnahme.