09. September 2014, 11:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 09. September 2014, 11:39 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
In diesen Tagen haben einige Gelsenkirchener Bürginnen und Bürger eine Zahlungserinnerung der Stadtkasse erhalten. Grund dafür ist in den meisten Fällen ein nicht erteiltes SEPA Mandat. In allen Fällen, in denen kein gültiges SEPA Mandat vorliegt, werden fällige Forderungen nach Ablauf der Zahlfrist ohne weitere Einwirkungsmöglichkeiten auf die maschinellen Verfahren angemahnt.
Die Stadt Gelsenkirchen bittet daher alle Betroffenen spätestens jetzt das SEPA Mandat zu erteilen, um künftige Mahnungen zu vermeiden. Wer dieses Verfahren wünscht, kann das von der Stadt Gelsenkirchen vorgefertigte SEPA Mandat unterschrieben zurücksenden. Sollte es nicht mehr griffbereit sein, hilft die Debitorenbuchhaltung der Stadt gerne unter der Rufnummer 1692300 weiter. Unter dieser Rufnummer sind mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar. Sollten alle Telefone in Betrieb sein, erhält der Anrufer aus technischen Gründen ein Freizeichen. Bitte haben Sie in diesen Fällen etwas Geduld oder versuchen es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Nochmal zur Erinnerung: Grund für diese Vorgehensweise ist, dass der gesetzlich möglichen Verkürzung der Ankündigung der Abbuchung, von der die Stadt bedingt durch die vorgegebenen Arbeitsabläufe Gebrauch macht, zugestimmt werden muss. Deshalb unterscheidet sich die hier gewählte Vorgehensweise von der ansonsten vielfach gewählten Möglichkeit einer Umdeutung der bestehenden Zustimmung zu bisherigen Lastschrifteinzügen. Die Stadt Gelsenkirchen hatte daher jeden Betroffenen angeschrieben und auf das Verfahren hingewiesen.