11. September 2014, 13:07 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Kämmerer der Stadt Gelsenkirchen hat heute den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 dem Rat der Stadt vorgelegt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Gelsenkirchen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, weist im Ergebnisplan 887.762.396 Euro aus. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 930.939.556 Euro entgegen.
Der Ergebnisplan weist damit einen Negativsaldo in Höhe von 43.177.159 Euro auf. Um diesen Betrag wird die allgemeine Rücklage verringert. Das Eigenkapital reduziert sich um diesen Betrag.
Gleichzeitig mit dem regulären Haushaltsentwurf ist am Nachmittag ein Bürgerhaushalt in den Rat der Stadt eingebracht worden. Wie der Haushaltsentwurf der Verwaltung durchläuft auch der 232 Seiten starke Dokumentationsband des Bürgerhaushalts, der alle 105 bestbewerteten Vorschläge sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung enthält, nun bis Anfang Dezember die verschiedenen politischen Gremien.
Oberbürgermeister Frank Baranowski machte in der Sitzung deutlich, dass die Stadt Gelsenkirchen mit diesem Haushalt einen Weg fortsetzt, der sich über schon gut zehn Jahre bewährt hat: „Wir brauchen einen langen Atem. Es liegt eine Menge Arbeit vor uns. Aber wir haben eine realistische Perspektive, denn wir haben uns genau angeschaut, wo wir stehen – und wohin wir unsere Stadt entwickeln können. Und daran arbeiten wir, mit Leidenschaft und Zielstrebigkeit. Mit Beharrlichkeit und Geduld. Mit Selbstbewusstsein, aber eben auch in dem Bewusstsein, noch lange nicht angekommen zu sein.“
Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann unterstrich in seiner Einbringungsrede, dass Gelsenkirchen auf dem richtigen Weg ist: „Im Endergebnis können wir mit dem vorgelegten Haushalt die gesteckten Ziele erreichen: Haushaltsausgleich ab 2018 und damit Wahrung einer - wenn auch eingeschränkten - Handlungsfähigkeit. Dieses Ziel kennt keine Alternative außer der Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.“