17. September 2014, 13:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Leiter des Jugendamtes Alfons Wissmann wird der Einladung der CDU folgen und kurzfristig am morgigen Donnerstag in der Sitzung des CDU-Fraktionsvorstands Stellung nehmen zum Thema „Urteil des Verwaltungsgerichts zur Heimbetreuung von drei Kindern in Gelsenkirchen.“ Die Einladung zu diesem Gespräch erreichte die Verwaltung am Dienstagnachmittag.
„Mich hat es allerdings verwundert, dass bereits gestern eine Bewertung durch die CDU-Fraktion öffentlich wird, bevor das Gespräch überhaupt stattgefunden hat. Da wünsche ich mir einen anderen Umgang zwischen einer Fraktion und der Stadtverwaltung“, sagt der zuständige Beigeordnete Dr. Manfred Beck.
Die Stadt Gelsenkirchen hält auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts an dem Grundsatz fest: Kinder gehören in die Obhut der Eltern, sollten keine gravierenden Gründe dagegen sprechen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hat mich überrascht, weil aus meiner Sicht der Paragraf 1 Abs. 2 SGB VIII völlig unbeachtet bleibt, wonach die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht ist“, so Dr. Beck weiter.
Grundlage für die Entscheidung des Gerichts war unter anderem ein Gutachten über das Sorgerecht in Bezug auf den Vater, das aus Sicht der Stadt veraltet ist. Als Mangel wird dort unter anderem eine Betreuungslücke nach Schulschluss aufgeführt. Dieser Mangel sei mittlerweile aber längst hinfällig. Die Stadt hatte vor Gericht die Erstellung eines aktuellen Gutachtens angeregt.