12. April 2018, 17:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung bewertet auch Oberbürgermeister Frank Baranowski die Ankündigung der NRW-Landesregierung die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln zu unterstützen. Für Gelsenkirchen bedeutet dies eine Finanzhilfe von rund 1,5 Millionen Euro. Leider wird die Freude über die angekündigte Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen durch die Tatsache getrübt, dass es bislang keine Erstattung für die Kosten der Unterbringung und Versorgung von abgelehnten Asylbewerbern gibt, die mit dem Status als „Geduldete“ in der Stadt leben.
Die Realität ist, dass diese Menschen noch längere Zeit in der Stadt leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalten die Kommunen aber lediglich drei Monate lang eine Kostenerstattung. Danach sind die Kommunen Vollzahler.
Oberbürgermeister Baranowski: „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass Gelsenkirchen und andere betroffene Städte mit den Kosten für die Personen allein gelassen werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Wir reden hier nicht von kleinen Beträgen. Nach unseren Berechnungen lösen allein in Gelsenkirchen alle Geduldeten in 2018 Kosten in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro aus. Wenn die Landesregierung ihr im Koalitionsvertrag abgegebenes Versprechen, eine angemessene Finanzierung der gesamten Flüchtlingskosten zu leisten, erfüllen will, dann kann es keine Begrenzung des Kostenausgleichs für „Geduldete“ auf drei Monate geben. Ich erwarte daher vom Land weiterhin einen Kostenausgleich für den gesamten Zeitraum, in dem die Kommunen den Anspruch auf Unterbringung und Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfüllen.“