06. März 2018, 10:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Wie wurde im Mittelalter Recht gesprochen? Welche Rechtssysteme, Verbrechen und Bestrafungen gab es damals? Der nächste Teil der wissenschaftlichen Vortragsreihe „Renaissance und mehr ...“ beschäftigt sich am Dienstag, 13. März 2018 um 19 Uhr im Schloss Horst mit den todesstrafwürdigen „ungerichten“ des Sachsenspiegels.
Dieses Rechtsbuch von Eike von Repgow ist um 1225 entstanden und gilt als eines der bedeutendsten des Mittelalters. Referent Prof. Dr. Wolfgang Schild, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte an der Universität Bielefeld, erörtert im ersten Teil diese einzelnen „Verbrechen“ und deren Bestrafung und ordnet diese in das damals herrschende Rechtssystem ein. Im zweiten Teil geht er auf die Illustration dieser Stelle in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels (Codices Picturati) ein. Der Eintritt ist frei, weitere Informationen sind unter 0209/1696163 oder www.schloss-horst-gelsenkirchen.de erhältlich.