28. Februar 2018, 11:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Als Reaktion auf steigenden Fallzahlen und zunehmende Kundenkontakte hat die Abteilung 30/3 - Bußgeldstelle - des Referates 30 - Recht und Ordnung – ihre Öffnungszeiten angepasst.
Um durchgehende Arbeitsphasen zu ermöglichen wird die Bußgeldstelle abweichend von der bisherigen Öffnungszeit ab Donnerstag, 1. März 2018, mittwochs von 12 bis 15:30 Uhr für den Kundenverkehr öffnen und dafür montags um 12.30 Uhr für den Kundenverkehr schließen.
Somit öffnet die Bußgeldstelle ab Donnerstag wie folgt:
Montag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.