21. Februar 2018, 11:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In diesem Jahr werden die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019–2023 neu aufgelegt.
Ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist, ob eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll oder eine Bewährung möglich ist - hierüber entscheiden tagtäglich an den Amts- und Landgerichten nicht nur ausgebildete Juristen, sondern auch ehrenamtliche Richter, sogenannte Schöffen.
Schöffen wirken an der Verhandlung im gleichen Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit. Juristisches Fachwissen wird nicht erwartet, vielmehr verlangt das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Des Weiteren sollte ein hohes Maß an Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorhanden sein.
Insgesamt werden für den Amtsgerichtsbezirk Gelsenkirchen 118 Schöffinnen und Schöffen gesucht, die Anzahl in den Vorschlagslisten muss jedoch doppelt so hoch sein, so dass tatsächlich 236 Bewerberinnen und Bewerber gesucht werden.
Neben den im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien vertretenen Fraktionen wurden die Wohlfahrts- und Jugendverbände angeschrieben, mit der Bitte, Vorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus können sich auch erzieherisch befähigte und in der Jugendhilfe erfahrene Personen bewerben.
Gesucht werden Bewerber, die in Gelsenkirchen wohnen und am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht wählbar sind Personen,
• die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann.
• die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind.
• Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.
• Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
• Auch hauptamtliche oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, etc.) und Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Eine Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist ab sofort und bis spätestens 30. März 2018 möglich.
Interessierte können sich ab sofort an das Referat Erziehung und Bildung wenden.
Ansprechpartnerin:
Ulrike Rostek
Tel. 0209/1 69-93 68
Fax: 0209/1 69 9377
E-Mail: ulrike.rostek@gelsenkirchen.de
Zeppelinallee 9 – 13
45879 Gelsenkirchen
Weitere Informationen sind unter www.schöffenwahl2018.de erhältlich.