07. November 2017, 16:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In dem Bericht der WAZ „Bürger müssen bald mehr zahlen“ wird leider der Eindruck erweckt, dass künftig alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Gelsenkirchen – gleich ob Hauseigentümer oder Mieter - durch die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (sogenannte Straßenbaubeiträge) unmittelbar betroffen sind. Zahlreiche Kommentare von Leserinnen und Lesern im Internet und auf der Facebook-Seite der WAZ Gelsenkirchen deuten zumindest darauf hin, dass es so verstanden wird. Tatsächlich ist es aber so, dass nur Eigentümer und Erbbauberechtigte der anliegenden Grundstücke und Gebäude von der Abgaben betroffen sind. Klar ist: Abgaben nach diesem Landesgesetz sind nicht umlagefähig und dürfen damit auch nicht an eventuelle Mieter weitergegeben werden. Und natürlich fallen die Abgaben auch nur dann an, wenn eine Straße tatsächlich erneuert oder verbessert wird.
Zur Information für alle Bürgerinnen und Bürger gibt es im Internet ein Faltblatt zum Download, mit dem man sich grundsätzlich über die Abrechnungsmodalitäten informieren kann. Dieses Faltblatt wird den Beitragspflichtigen bereits im Vorfeld geplanter Erneuerungsmaßnahmen übermittelt, um frühzeitig darauf hinzuweisen, dass einige Zeit nach Abschluss der Baumaßnahme eine Kostenbeteiligung zu leisten sein wird.
Zahlungspflichtige erhalten so grundlegende Informationen, die zum Ziel haben, Verständnis für die Beiträge nach § 8 KAG zu wecken, die Vorgehensweise für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und auf die Vorteile einer auf Jahre hinaus intakten Erschließungsanlage aufmerksam zu machen. Der exakte und individuelle Abrechnungsbetrag kann mit Hilfe dieses Faltblatts nicht ermittelt werden, da hierzu jeweils die Gegebenheiten einzelfallbezogen zu berücksichtigen sind. Das Faltblatt beinhaltet die derzeit gültigen Prozentsätze und wird nach der Verabschiedung der neuen Satzung angepasst.
Das Faltblatt ist auf den städtischen Internetseiten zum Beitragsrecht (Suchwort Erschließung) oder direkt unter dem Link https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/bauen_und_wohnen/baugebiete_und_grundstuecke/erschliessung/_doc/GE_Strassenbaubeitraege_Internet.pdf zu finden.