28. August 2017, 14:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden bis zum 26. August 2017 versandt und sollten allen Wahlberechtigten zugegangen sein. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht erhalten oder verloren hat, kann auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen Informationen über den jeweiligen Wahlraum erhalten.
Die Stadt Gelsenkirchen hat zur Vorbereitungen auf die Bundestagswahl 2017diese Online-Karte entworfen, mit der man die Anschrift der Wahlräume einzusehen kann und gleichzeitig in der Lage ist zu prüfen, ob diese barrierefrei sind oder nicht. Wahlberechtigte können hier nachsehen, wo sich ihr Wahlraum befindet. Die Karte ist auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen (www.gelsenkirchen.de/wahlen) zu finden.
Da es aus organisatorischen Gründen im Vergleich zur Landtagswahl im Mai 2017 erforderlich war, sollten die Wählerinnen und Wähler ein besonderes Augenmerk darauf legen, den richtigen Wahlraum zu finden. Der Wahlraum ist außerdem auf jeder Wahlbenachrichtigungskarte verzeichnet.
Auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen (www.gelsenkirchen.de/wahlen) kann man sich außerdem detailliert über die Wahl informieren, zum Beispiel über die Öffnungszeiten der Wahlscheinstellen oder über die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.