12. November 2014, 16:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zum Bericht „Durch Nachfragen erst Licht ins Thema gebracht“ in der WAZ Gelsenkirchen vom 12.11.2014 nimmt die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen wie folgt Stellung:
GELSENDIENSTE informiert die Mitglieder seines Betriebsausschuss regelmäßig schriftlich über Mitteilungsvorlagen und in Quartalsberichten über die Entwicklung der Bestattungszahlen und den allgemeinen Wandel im Bestattungsverhalten. Zuletzt wurde in den unterjährigen Quartalsberichten 2014 darauf verwiesen, dass sich die Anzahl der Bestattungen im Vorjahresvergleich rückläufig entwickelt und sich der Trend zu kostengünstigeren Feuerbestattungen und pflegeextensiven Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen unverändert fortgesetzt habe.
Unter anderem in der Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE vom 01.12.2010 ist über die damit verbundene Problematik und den resultierenden Handlungsdruck diskutiert worden.
Zudem wurde in verschiedenen Quartalsberichten und Jahresabschlüssen den Mitgliedern des Betriebsausschusses mitgeteilt, dass die tatsächlichen Bestattungszahlen geringer ausgefallen seien als die Planansätze und ein Defizit in der Gebührenrechnung bestehe.
Die Anstrengungen von GELSENDIENSTE, die Gebührenunterdeckungen durch betriebliche Optimierungen wie Standortzusammenlegungen und die Reduzierung des Maschinenbestands zu senken, sind ebenfalls im Betriebsausschuss kommuniziert und diskutiert worden. Entgegen den Erwartungen der Betriebsleitung, konnten diese Maßnahmen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Soll-Ist-Differenz der Bestattungszahlen sowie des Trends zu flächen- und kostensparenden Feuerbestattungen auf Grund paralleler Kostensteigerungen nicht stabil dauerhaft kompensieren.
Aus diesem Grund wurde bei der Gebührenbedarfsberechnung für 2015 die Kalkulationsgrundlage angepasst, unter anderem wurden bei der Anzahl der Bestattungen die Werte des Vorjahres zu Grunde gelegt. Aus der Berechnung ergab sich, dass die Gebühren je nach Bestattungsart um 8,15 bis 14,02 Prozent erhöht werden mussten. Im Übrigen erfolgte die Kalkulation nach den gleichen Grundsätzen wie in den Vorjahren. Generell ist festzuhalten, dass der Gebührenbedarf für den Bereich Bestattungswesen für das Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 2,867 Prozent gestiegen ist.
Die Hintergründe und Auswirkungen sind von der Betriebsleitung GELSENDIENSTE in der vergangenen Ausschusssitzung am 04.11.2014 zu Beginn der Aussprache über den Tagesordnungspunkt zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung ausführlich erläutert worden. Auch die in der anschließenden Diskussion geäußerten Fragen der Ausschussmitglieder wurden durch GELSENDIENSTE umfassend beantwortet.
Dass die mit dem Absinken der Bestattungszahlen in Verbindung stehende Steigerung der spezifischen Kosten pro Bestattung eine überraschende Entwicklung darstellt, kann aufgrund der bereits im Jahr 2010 geführten Diskussion im Betriebsausschuss, an der sich auch Herr Wüllscheidt beteiligte und in welcher von der GELSENDIENSTE Betriebsleitung Handlungsspielräume aufgezeigt wurden, seitens der Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen nicht nachvollzogen werden.
Da die bisherige Präsentation der Zahlen mittels Vorlagen und erläuternden Folien und der zum Sitzungspaket gehörenden Gebührenkalkulation und Gebührensatzung zu keinem Zeitpunkt seitens der Ausschussmitglieder bemängelt worden ist, ergab sich für GELSENDIENSTE kein Anlass, an der Verständlichkeit und Transparenz der Darstellung zu zweifeln. Gerade die in 2010 intensiv geführte Diskussion zeigt ja, dass die Problematik von den Ausschussmitgliedern aufgenommen wurde.