17. Mai 2017, 12:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In ihrem Kommentar „Warum nicht öffentlich?“ kritisiert die Autorin Inge Ansahl, dass der Tagesordnungspunkt zu „dolosen Handlungen“ im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Die Antwort ist einfach und in der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen für jeden nachzulesen:
Im § 9 „Öffentlichkeit und Nichtöffentlichkeit von Sitzungen des Rates“ heißt es dort: “Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen für Angelegenheiten folgender Art: a) Personalangelegenheiten - mit Ausnahme der Wahl von Beigeordneten -,…“
Somit bleibt dem Ausschussvorsitzenden keine andere Wahl, als den Punkt im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Da bleibt entgegen der Aussage von Frau Ansahl kein Raum für Spekulationen. Die Stadt Gelsenkirchen ist an Recht und Gesetz gebunden.
Die Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse hat der Rat der Stadt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. Der Betriebsausschuss GELSENDIENSTE fällt damit unter die oben genannte Geschäftsordnung. Sie ist für den Ausschuss verbindlich.
Wäre die Verwaltung von der WAZ zum Sachverhalt gefragt worden, hätte sie ihn gerne erklärt.