27. November 2014, 11:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 27. November 2014, 11:05 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Im Zuge der Berichterstattung in den Medien macht die Stadt Gelsenkirchen darauf aufmerksam, dass die jeweils aktuellen Notrufnummern auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen zu nachzulesen sind. Unter dem Link http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Gesundheit/Service_rund_um_die_Gesundheit/Notdienste/default.asp findet sich eine Liste mit allen für Gelsenkirchen relevanten Rufnummern. Die Notfallrufnummern können auch direkt von der Startseite aus unter der Rubrik „Schnellzugriff“ aufgerufen werden. Darauf macht jetzt das Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen aufmerksam.
Dazu gehören auch die Notfallnummern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen (KZV), die noch einmal ausdrücklich darauf hinweist, dass die zahnärztliche Notfallversorgung der Gelsenkirchener Bevölkerung durch die KZV zu jeder Zeit sichergestellt ist.
Der Notdienst der KZV findet in den folgenden Zeiten statt:
Montags, dienstags und donnerstags von 18 Uhr bis um 8 Uhr am Folgetag. Mittwochs und freitags von 13 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind die Notdienste von 8 Uhr bis um 8 Uhr am Folgetag erreichbar.
Die Notrufnummer lautet 02 09 / 1 47 85 48.