31. März 2017, 11:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Arbeitskreis Mietspiegel (auch Mietenspiegel) in der Stadt Gelsenkirchen hat einen neuen einfachen Mietspiegel beschlossen. Mitgewirkt haben die Stadt Gelsenkirchen, die Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereine Gelsenkirchen und Buer sowie der DMB-Mieterverein Gelsenkirchen. Der Mietspiegel ist ab 1. April 2017 gültig und löst somit den Mietspiegel 2012 ab.
Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Der Mietspiegel soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen.
Im Mietspiegel 2017 wird eine Tabelle mit der Ausweisung von Netto-Kaltmieten und Mietspannen für Wohnungen in typischen Mehrfamilienhäusern dargestellt. Die jeweiligen Werte wurden ermittelt durch Befragung der Vermieter, Mieter und Wohnungsgesellschaften.
Die Mietwerte sind ausgewiesen in Baujahres- und Wohnungsgrößengruppen und beziehen sich auf ein Normobjekt, welches folgende Merkmale aufweist:
- isolierverglaste Fenster
- Zentral- oder Etagenheizung älterer Bauart
- normaler Gebäudezustand; einzelne Renovierungsmaßnahmen erforderlich
- Erdgeschosslage
- keine seniorengerechte Ausstattung
- Wohnumfeld
Zusätzlich werden in einer Tabelle Zu- und Abschläge für folgende Eigenschaften ausgewiesen:
- Einfachverglasung
- veraltete Heizungstechnik
- einfaches und besseres Wohnumfeld
- einfacher Gebäudezustand
- seniorengerechte Ausstattung
- abweichende Geschosslage
Im Vergleich zum Mietspiegel 2012 sind die Mieten, abhängig von dem jeweiligen Tabellenmietwert pro Jahr um bis zu 4 Prozent gestiegen.
Der neue Mietspiegel 2017 wird ab 1. April 2017 unentgeltlich in den BÜRGERcentern sowie den Geschäftsstellen des Mietervereins und Haus & Grund erhältlich sein und kann ebenso im Internet eingesehen werden unter: https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Wohnungssuche/Mietspiegel.aspx
https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/bauen_und_wohnen/wohnungssuche/_doc/mietspiegel_2017.pdf
Auskünfte im Zusammenhang mit der Anwendung des Mietspiegels erteilen die Mitarbeiterinnen der kommunalen Bewertungsstelle der Stadt Gelsenkirchen:
Jennifer Lüsser 169-4330 und Nadine Göbel unter der Rufnummer 169-5443.
Sprechzeiten: Mo.-Do.: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, Fr.: 8.30 bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Kontakt per Mail: gutachterausschuss@gelsenkirchen.de