08. Januar 2015, 11:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Jägerprüfung 2015 bei der unteren Jagdbehörde Gelsenkirchen findet an folgenden Terminen statt:
20. April 2015, 15:00 Uhr, schriftliche Prüfung im Hans-Sachs-Haus, Raum 141, Ebertstraße 11, 45875 Gelsenkirchen,
22. April 2015, 08:00 Uhr, Schießstand Datteln Losheide, Hubertusweg 9, 45711 Datteln,
23. April 2015, 08:00 Uhr, mündlich-praktische Prüfung auf dem Grundstück Ekhofstraße 114a, 45897 Gelsenkirchen.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro zu entrichten. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 20. Februar 2015 bei der Unteren Jagdbehörde, Referat Recht und Ordnung, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sind unter www.gelsenkirchen.de oder bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.
Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
2. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
3. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.