27. Januar 2015, 10:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit dem Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben werden die Grundsteuer und im Regelfall auch die Gebühren für Müllabfuhr, Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt. In diesen Tagen werden in Gelsenkirchen die Bescheide verschickt. Das führt bei Grundbesitzern häufig zu Nachfragen. Daher wird Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann in einem Pressegespräch die Grundlagen für die Berechnung erläutern.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen, am
Donnerstag, 29. Januar 2015, 11 Uhr,
Hans-Sachs-Haus, Besprechungszimmer 407,
Ebertstraße 11, Gelsenkirchen.