29. Januar 2015, 12:26 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen sowie an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden nur, wenn der betroffene Einwohner der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Darüber hinaus besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von elektronisch abrufbaren Melderegisterauskünften über das Internet.
Allen Betroffenen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, stehen diese Rechte zu. Eine Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ist hierfür nicht erforderlich. Die Widerspruchsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Weitergabe von Meldedaten an die vorgenannten Stellen bzw. auf den Online-Abruf von Melderegisterauskünften, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Bevor ferner Meldedaten an Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen weitergegeben werden dürfen, muss eine ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Einwohners vorliegen.
Für die Entgegennahme der Widersprüche bzw. der Einwilligung stehen die Bürgercenter des Referates Bürgerservice im Rathaus Buer, an der Cranger Str. 262, in der Vorburg Schloss Horst und im Hans-Sachs-Haus zur Verfügung.
Die Einwilligung bzw. die Widersprüche können auch schriftlich an das Referat 33 Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice unter www.gelsenkirchen.de abrufbar.
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und im Hans-Sachs-Haus montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 14 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Die BÜRGERcenter Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst sind montags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 14 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Wer sich über vorgenannte Rechte telefonisch informieren möchte, kann dies unter der Sammelrufnummer 169 - 2100 tun.