09. März 2017, 17:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Es steht keinesfalls schlecht um die Abstimmung der Nahverkehrspläne, wie es nach dem WAZ-Bericht, die Gelsenkirchener Ratsfraktion „Die Linke“ vermutet. Die beiden Städte Bochum und Gelsenkirchen befinden sich in einem ständigen und intensiven Austausch. Die Fachverwaltungen stimmen sich seit mehreren Jahren intensiv (z.B. im Rahmen von regelmäßig tagenden Arbeitskreissitzungen) über die Fortschreibung ihrer Nahverkehrspläne ab.
Nicht zuletzt im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Gelsenkirchen um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf des Nahverkehrsplans Bochum gebeten (siehe Beschlussvorlage, Drucksache Nr. 14-20/4135).
Auch hat die Stadt Gelsenkirchen die Bürgerbeteiligung nicht wie behauptet „auf die lange Bank geschoben“. Die Stadt Gelsenkirchen plant, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Gelsenkirchen im Sommer 2018 abzuschließen. Die Maßnahmen aus dem neuen Nahverkehrsplan werden – ebenso wie bei der Stadt Bochum – erst in 2019, d.h. nach Inkrafttreten der geplanten Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die BOGESTRA AG, umgesetzt.
Somit ist sichergestellt, dass u.a. die Maßnahmen aus den beiden Nahverkehrsplänen (z.B. das kommunale Schienennetz 2020) gemeinsam und zeitgleich in Gelsenkirchen und Bochum umgesetzt werden.
Insofern ist es auch nicht von Nachteil, dass die Stadt Gelsenkirchen ihren Nahverkehrsplan später als Bochum fertigstellt.
Einzelheiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind in der Vorlage 14-20/4037 beschrieben worden und beinhalten neben der formalen Beteiligung, Bürgerveranstaltungen und Angebote über eine Internetplattform. Damit wird es ein niederschwelliges Angebot an alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener geben, sich an den Beratungen zum neuen Nahverkehrsplan zu beteiligen.
Der Fortschreibungsentwurf des Nahverkehrsplans in Bochum beinhaltet das neue kommunale Schienennetz 2020. Dieses Schienennetz soll jedoch erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 – nach Inkrafttreten der gemeinsamen Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die BOGESTRA AG – umgesetzt werden. Der Nahverkehrsplan Bochum beinhaltet nur Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Stadtgebiet von Bochum haben.
Lediglich bei den städteübergreifenden Linien (z.B. Straßenbahnlinie 302) würde sich die Umsetzung aus dem Nahverkehrsplan Bochum - sofern sie nicht an der Stadtgrenze Bochum-Gelsenkirchen Halt machen würden – auch auf z.B. Gelsenkirchen auswirken.
Dem Referat Verkehr ist bekannt, dass das neue Straßenbahnnetz u.a. auch die beiden Straßenbahnnetze in Gelsenkirchen 301 und 302 umfasst.
Um diese Auswirkungen (durch Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan Bochum) so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Stadt Gelsenkirchen in ihrer Stellungnahme (s.o.), den Takt auf der Straßenbahnlinie 302 zwischen Gelsenkirchen Hbf. und der Stadtgrenze – analog zu den Planungen auf Bochumer Stadtgebiet von einem 10-Minuten-Takt auf einen 7,5-Minuten-Takt zu verdichten. Erreicht wird dieses dadurch, indem eine zweite neue Straßenbahnlinie 300 den Streckenabschnitt zwischen GE-Hbf. und Bochum-Hbf. ebenfalls im 15-Minuten-Takt befahren wird. Rechnerisch ergibt sich somit alle 7,5 Minuten eine Fahrtmöglichkeit durch Überlagerung der beiden Straßenbahnlinien.
Die weitere Umsetzung des neuen kommunalen Schienennetzes 2020 in Bochum (s.o.) auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen wird Bestandteil der Untersuchungen und Planungen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Gelsenkirchen sein.
Das Konzept des neuen Schienennetzes der BOGESTRA könnte vorsehen, dass den Abschnitt der Straßenbahnlinie 302 zwischen GE Hauptbahnhof und Buer Rathaus zukünftig ebenfalls (wie auf dem Linienabschnitt zwischen GE Hauptbahnhof und der Stadtgrenze Bochum/Gelsenkirchen) zwei Straßenbahnlinien im 15-Minuten-Takt befahren. Durch Überlagerung dieser beiden Straßenbahnlinien wird sich auch hier ein 7,5-Minuten-Takt ergeben.