17. Februar 2017, 11:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September gilt ein besonderer Schutz von Brut-, Nist- und Zufluchtsstätten der wild lebenden Tiere. Dann ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Denn insbesondere für die heimischen Vögel sind die genannten Vegetationsbestände in der bald beginnenden Brutzeit von besonderer Bedeutung.
Unter das Verbot fallen nicht die üblichen Form- und Pflegeschnitte von Hecken, doch sollten auch diese Maßnahmen schonend vorgenommen werden, damit das Brutgeschäft der Tiere dadurch nicht beeinträchtigt wird. Es ist daher ratsam, vor Beginn der Schnittarbeiten die Vegetationsbestände auf Nist- und Brutstätten zu überprüfen.
Weitergehende Informationen können bei der Unteren Naturschutzbehörde (Tel.: 169-4405 und 169-4267) der Stadt Gelsenkirchen eingeholt werden.