07. Februar 2017, 12:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nur, wenn die betroffene Person der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Darüber hinaus besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Rahmen von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage.
Weiterhin können auch Familienangehörige von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften einer Übermittlung ihrer Daten an diese Religionsgesellschaften widersprechen, sofern die Familienangehörigen dieser Konfession nicht angehören.
Die Widerspruchsrechte beziehen sich aus-schließlich auf die Übermittlung von Meldedaten an die vorgenannten Stellen, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Für die Entgegennahme der Widersprüche stehen die BÜRGERcenter des Referates Bürgerservice im Rathaus Buer, an der Cranger Str. 262, in der Vorburg Schloss Horst und im Hans-Sachs-Haus zur Verfügung.
Die Widersprüche können auch schriftlich an das Referat 33 - Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice unter www.gelsenkirchen.de abrufbar.
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und im Hans-Sachs-Haus sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 14.00 Uhr
donnerstags von 8 bis 18.00 Uhr
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Die Bürgercenter an der Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags von 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 14 Uhr
freitags von 8 bis 13 Uhr
Es ist zu beachten, dass zur Vorsprache in den BÜRGERcentern immer ein Termin benötigt wird. Termine können online unter www.gelsenkirchen.de, telefonisch unter der Sammelrufnummer 169 – 2100 sowie bei einer Vorsprache in den BÜRGERcentern vereinbart werden.