13. Februar 2015, 09:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat im Amtsblatt vom 6. Februar 2015 für den Regierungsbezirk Münster öffentlich bekannt gemacht, dass im Einzugsgebiet der Emscher Überschwemmungsgebiete gesichert werden sollen. Im Einzugsgebiet der Emscher beinhaltet dies auch Überschwemmungsgebiete, die durch eine Überschreitung der maximalen Förderleistung von Gewässerpumpwerken („Bachpumpwerken") bei einem sogenannten hundertjährigen Hochwasserereignis (HQ100) entstehen. Diese Bereiche können auch abseits der Gewässer liegen.
Im Bereich der Stadt Gelsenkirchen sollen Gewässerabschnitte des Holzbachs, des Resser Bachs, des Springbachs, des Hüller Bachs und des Schwarzbachs als Überschwemmungsgebiete vorläufig ausgewiesen werden. Für diese Gebiete sollen künftig besondere Schutzvorschriften gelten. Dies gilt insbesondere für künftige Bauvorhaben, die bestimmte Auflagen erfüllen müssen.
Die Lage der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete können im Internetportal der Bezirksregierung unter www.bezirksregierung-muenster.de, Schnellzugriff „Überschwemmungsgebiete“ eingesehen werden.
Außerdem liegt das Kartenmaterial für die Überschwemmungsgebiete im Einzugsgebiet der Emscher bei der Bezirksregierung Münster (Adresse: Nevinghoff 22, 48147 Münster, Zimmer R-113) in der Zeit von Montag, 16. Februar 2015 bis einschließlich Montag, 2. März 2015, montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr, zur Einsichtnahme aus.
Die Bezirksregierung Münster bittet, sich bei Interesse telefonisch bei Annika Hiller, Tel. 0251/411-5647, anzumelden.