16. Februar 2015, 12:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Zu dem Beitrag „Kleingärtner fühlen sich überrumpelt“ in der WAZ Gelsenkirchen vom 16.02.2015 nimmt die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen wie folgt Stellung:
Die Stadt Gelsenkirchen hat die in ihrem Eigentum stehenden und auch die von ihr gepachteten Kleingartenanlagen auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes über einen Zwischenpachtvertrag an den Stadtverband der Kleingärtner verpachtet. Der Stadtverband verpachtet die einzelnen Anlagen weiter an die Vereine. Diese wiederum treffen zu den einzelnen Gärten Pachtvereinbarungen mit ihren Mitgliedern.
Vertragspartner der Stadt Gelsenkirchen ist der Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. und nicht der einzelne Verein. Sollten zwischen einzelnen Vereinen oder Mitgliedern und dem Verband Meinungsverschiedenheiten bestehen, ist es Aufgabe des Verbandes, diese intern zu klären.
Die Zuständigkeit für das Kleingartenwesen liegt innerhalb der Stadtverwaltung bei GELSENDIENSTE. Im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE wurde in öffentlicher Sitzung mehrfach über die Entwicklung der mit dem Stadtverband geführten Gespräche zur Anpassung der Pachtverträge an das Bundeskleingartengesetz und zur Regelung des Bestandsschutzes für Lauben, welche vor Inkrafttreten des Gesetzes errichtet wurden, berichtet. Vor Eintritt in diese Gespräche hat unter Beteiligung der Kommunalpolitik und GELSENDIENSTE sowie den Kleingärtnern ein runder Tisch mit dem Ziel stattgefunden, die Interessen der Vereine und des Stadtverbandes vertraglich gesichert ausschließlich in deren Gestaltungs- und Verantwortungssphäre zu legen.
Wesentliches Ziel der aktuell diskutierten Überarbeitung des Vertrages zwischen der Stadt Gelsenkirchen und dem Stadtverband der Kleingärtner ist eine Präzisierung der Regelung zum Bestandschutz von älteren Lauben. Hierzu wurde ausdrücklich festgehalten, dass rechtmäßig errichtete Gartenlauben privatrechtlichen Bestandsschutz auch über die Bestandsschutzklausel des Bundeskleingartengesetztes hinaus genießen. Soweit keine gegenteiligen Bestandsunterlagen vorliegen, gehen die beiden Vertragsparteien davon aus, dass die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Pachtflächen vorhandenen Gartenlauben rechtmäßig errichtet wurden.
Wie in dem begleitenden Kommentar richtig dargestellt, heißt es im § 4, Absatz 2, des Vertragsentwurfs weiter: „Der Bestandsschutz erlischt mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen in den Einzelpachtverträgen auch bei Pächterwechsel nicht.“ Der Stadtverband der Kleingärtner kann zu dieser Thematik im Innenverhältnis weitergehende Vereinbarungen mit seinen Mitgliedern treffen. Die Stadt Gelsenkirchen wäre hieran ausdrücklich nicht beteiligt.
Anders als in dem Bericht erwähnt, wird über die Änderung des bestehenden Zwischenpachtvertrages nicht im Betriebsausschuss Gelsendienste entschieden. Hier findet am kommenden Mittwoch lediglich die federführende Vorberatung statt. Im Anschluss wird die Vorlage Anfang März in den fünf Bezirksvertretungen behandelt. Die Entscheidung über die Vertragsänderung wird abschließend vom Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss am 26.03.2015 getroffen.
Außerdem weist die Stadt Gelsenkirchen darauf hin, dass der Vertragsentwurf online im Ratsinformationssystem unter dem Punkt „18.02.2015: Betriebsausschuss GELSENDIENSTE“ öffentlich zur Ansicht zur Verfügung steht: https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsinfo/gelsenkirchen.html