17. Februar 2015, 13:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für oberirdische Gewässer und das Grundwasser liegen für den Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 vor. Der Bewirtschaftungsplan wurde federführend von dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz erarbeitet und liegt ab sofort landesweit öffentlich aus. Bei der Stadt Gelsenkirchen können die Unterlagen bis zum 19. Juni .2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Goldbergstraße 84, im Referat Umwelt auf Etage 5 im Zimmer 56 eingesehen werden.
Bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenricht-linie haben Bezirksregierungen, Kommunen, Verbände und Interessengruppen gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz die wesentlichen Inhalte der Pläne abgestimmt. Um eine breite Einbindung der Kreise und kreisfreien Städte zu erzielen, liegen die Pläne jeweils vor Ort aus.
Der Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer sollen aus einer einheitlichen Betrachtung ganzer Flussgebietseinheiten heraus vorgenommen werden. Eine Flussgebietseinheit kann dabei mehrere benachbarte Einzugsgebiete und auch Länder umfassen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet einen „guten ökologischen Zustand“ für alle natürlichen Oberflächengewässer, ein „gutes ökologisches Potential“ für alle erheblich veränderten Gewässer und einen „guten chemischen und mengenmäßigen Zustand“ für das Grundwasser zu erreichen.