06. Januar 2017, 10:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Kreisgruppe Gelsenkirchen der Schornsteinfeger-Innung besucht zu Beginn des neuen Jahres Oberbürgermeister Frank Baranowski in seinem Dienstsitz im Hans-Sachs-Haus. Traditionell überbringen die Schornsteinfeger persönlich ihre Neujahrsgrüße in den ersten Tagen des Jahres und wollen als „Glücksbringer“ dem Oberbürgermeister die besten Wünsche für das vorausliegende neue Jahr übermitteln.
Angekündigt haben sich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Kreisobmann Christian Braasch (Kehrbezirk Resse), Thomas Planz (Kehrbezirk Hassel und Buer) und Stephan Planz (Kehrbezirk City/Schalke).
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen am
Dienstag, 10. Januar 2016, um 11.30 Uhr,
Hans-Sachs-Haus, Büro des Oberbürgermeisters,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.
Den Besuch beim Oberbürgermeister nutzen die Bezirksschornsteinfeger, um auf ein aktuelles Thema aufmerksam zu machen. In diesem Jahr erinnern sie noch einmal an die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt in allen Wohngebäuden eine Rauchwarnmelderpflicht. Die Übergangsfrist für Bestandsgebäude zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern ist zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen.
Vorgeschrieben wird je ein Rauchwarnmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen. Die Anschaffung und Montage der Geräte liegt in der Pflicht des Eigentümers. Ferner ist dieser auch für Reparaturen und Aus-tausch der Rauchwarnmelder zuständig.
Die Wartung der Geräte fällt in dem Zuständigkeitsbereich des Mieters.
In Mehrfamilienhaushalten können funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden.
Bei Fragen stehen die bevollmächtigten Bezirks-schornsteinfeger gerne mit kompetenter Fachbe-ratung zur Seite.
Neu ist auch, dass die Bezirksschornsteinfeger ab dem 1. Januar 2017 verpflichtet sind, diejenigen Heizgeräte nachzuetikettieren, die noch kein Label haben. Das Energielabel informiert Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes und über Energieberatungsangebote.
Die Kennzeichnung soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben. Bei neuen Heizungsanlagen die ab September 2016 gebaut wurden, ist das Label bereits vom Hersteller installiert.