21. Dezember 2016, 16:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Zum Schutz der Nutztierbestände vor der Erkrankung der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist es immens wichtig, dass Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln und Tauben ihrer Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse nachkommen (www.tierseuchenkasse.nrw.de, Formular: Meldebogen für die Neuanmeldung).
Wer dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, soll vorab seine Geflügelhaltung unverzüglich beim Referat 71 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Am Schlachthof 1 45883 Gelsenkirchen, veterinaeramt@gelsenkrichen.de, anzeigen.
In Regionen der Vogelzugrouten, Rastplätze, geflügeldichten Gebiete und nach dem Nachweis des Virus bei einem Wildvogel wurde schon vor längerem die Aufstallung angeordnet. Auf Grund des Seuchenausbruches von Aviärer Influenza in einem Putenbestand im Kreis Soest am letzten Wochenende wurde für ganz Nordrhein Westfalen die Stallplicht angeordnet, die auch in Gelsenkirchen schnellst möglich durch eine Allgemeinverfügung umgesetzt wird.
Auf Grund schon geltenden Rechts ergeben sich verbindlich einzuhaltende Verpflichtungen für die Geflügelhalter:
Es ist ein Bestandsregister zu führen.
Es sind Matten oder Wannen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel vor dem Stalleingang bereitzuhalten. Dies soll zur Desinfektion des Schuhwerkes dienen, welches außerhalb des Stalls getragen wird.
Es ist bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) zu nutzen, die im Stall verbleibt und regelmäßig gewaschen und desinfiziert wird. Die Verwendung von Einmalschutzkleidung ist möglich.
Hände sind unmittelbar vor Betreten des Stalls zu waschen und zu desinfizieren.
Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel sind die eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger, Kisten, Käfige, Behältnisse) sind nach jeder Verwendung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten.
Geflügel darf nicht über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler zugekauft werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Dabei soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden.