25. November 2016, 13:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ja, Herr Schmitz hat recht, wenn er feststellt, dass die Bundesgesetzgebung zum Unterhaltsvorschuss die Stadt Gelsenkirchen teuer zu stehen kommt. Wenn er aber davon spricht, dass die Stadt zur Absicherung des kommunalen Sanierungsplanes 2016 erst kürzlich die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer recht happig erhöht hat, irrt er. Der letzte Satz des abgedruckten Leserbriefes ist also falsch.
Durch einen Vorratsbeschluss, der bisher nicht umgesetzt werden brauchte, hat die Stadt erreicht, dass die Kommunalaufsicht trotz einer damals nicht gesetzlich fixierten Entlastungswirkung den Haushalt genehmigen konnte. Tatsächlich hat eine Hebesatzerhöhung aber weder im Bereich der Grund- noch der Gewerbesteuer stattfinden müssen.
Zur Erinnerung die Grundsteuer B wurde in den Jahren 2013 und 2014 maßvoll um 7,5%-Punkte angehoben. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer liegt viel weiter zurück. Sie wurde zuletzt für das Haushaltsjahr 2003 um 10 Prozentpunkte von damals 470% auf dann 480% angehoben.
***(MS)25.11.2016/