03. März 2015, 10:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ab sofort gelten neue Richtlinien zur Energiesparberatung vor Ort. Nach Erlass durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steigen die Zuschüsse für die Beratungen. Zudem kann zwischen zwei Beratungsvarianten gewählt werden.
Statt der bisherigen 50 Prozent werden seit dem 1. März künftig 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst. Der Höchstbetrag für Ein- und Zweifamilienhäuser, der bislang 400 Euro betrug, beträgt jetzt 800 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten steigt der Höchstbetrag von 500 auf 1.100 Euro.
Darüber hinaus können maximal 500 Euro Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird. Zusätzlich darf die Beratung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.
Grundsätzlich kann ab März 2015 zwischen zwei Beratungsvarianten ausgewählt werden: Entweder kann sich der Immobilienbesitzer ein Konzept für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erstellen lassen, oder einen „Sanierungsfahrplan“ für die schrittweise energetische Sanierung. Der Antrag auf Bezuschussung muss vor der Energieberatung beim BAFA gestellt werden
Weiterführende Informationen zu energetischer Gebäudemodernisierung und qualifizierten BAFA Beratern in Gelsenkirchen sind über die Internetseite www.alt-bau-neu.de/ Gelsenkirchen abrufbar.
Für Fragen rund um das Thema steht außerdem die städtische Klimaschutzmanagerin Kirsten Sassning im Referat Umwelt zur Verfügung,
Tel.: 02 09-169 42 02, E-Mail: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de.