11. Oktober 2016, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Den städtischen Fundbüros (Referat 30 - Recht und Ordnung) wurden in der Zeit vom 16. August bis 30. September 2016 folgende Fundsachen übergeben oder gemeldet: u.a. Handys, Taschen, diverse Dokumente, Geldbörsen, Fahrräder, Schmuck, Kleidung etc.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers. Folgende Fundbüros gibt es im Stadtgebiet:
Fundbüro im BÜRGERcenter im Rathaus Buer
Fundbüro im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst
Fundbüro im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus
Fundbüro im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262
Die Bürgercenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169/21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.