10. März 2015, 11:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. An keinem Selbstständigen dürfte diese Nachricht vorbeigegangen sein: Seit dem 1. Januar 2015 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn. Aber was genau bedeutet das für ein Unternehmen? Was ist mit Aushilfen und Praktikanten und welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Diese und weitere Fragen beantwortet Steuerberater Joachim Bölting, Bölting + Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH-Gelsenkirchen im Rahmen des ersten Unternehmerabends 2015.
Die Stabstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Gelsenkirchen lädt herzlich zur Veranstaltung am Dienstag, 17. März 2015, um 18 Uhr, im Wohnzimmer des Lüftergebäudes der Kaue (Eingang durch das Südtor), Wilhelminenstr. 174, 45881 Gelsenkirchen ein.
Organisator des Unternehmerabends ist die Wirtschaftsförderung der Stadt Gelsenkirchen. Die Teilnahme ist kostenlos. Um verbindliche Anmeldung wird bis zum 16. März 2015 unter 0209/169 3771 oder per E-Mail an claudia.lange-froehlich@gelsenkirchen.de gebeten.