23. September 2016, 10:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Da es bei einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch meistens keine Zeugen gibt, ist es für ein späteres Strafverfahren wichtig, direkt nach der Tat Spuren zu sichern, die vor Gericht verwendet werden können. Opfer hatten bisher nur die Möglichkeit, die Tat zeitnah bei der Polizei anzuzeigen oder auf eine Strafverfolgung ganz zu verzichten.
Leider entstehen häufig Situationen, in denen Frauen eine Sexualstraftat erleiden, wobei der Täter aus dem engeren Familien- oder Bekanntenkreis kommt, andere Abhängigkeiten bestehen, lähmende Angst aufgebaut wird. Es ist in diesen Fällen für betroffene Frauen besonders schwierig, direkt eine Anzeige zu erstatten, zumal sie sich nach der Tat häufig in einem Schockzustand befinden. Sie benötigen Zeit, um in Ruhe zu überlegen, ob sie ein belastendes Strafverfahren gegen den Täter durchstehen können. Ganz entscheidend ist es daher, dass die Opfer, die nicht sofort eine Anzeige aufgeben möchten, die Sicherheit haben, dass sowohl ihre Identität als auch die Identität des Täters zunächst verlässlich geschützt werden. Dies war bislang in Gelsenkirchen nicht möglich.
Für die Arbeitsgruppe „Frauen und Gesundheit“ der Gesundheitskonferenz und die Frauenberatungsstelle/Frauennotruf bestand daher ein deutlicher Handlungsbedarf, um Frauen in dieser schwierigen Lage effektiv zu unterstützen.
In Anlehnung an vorbildliche Modelle aus anderen Kommunen wurde ein standardisiertes Verfahren zur Anonymen Spurensicherung nach sexueller Gewalt (ASS) entwickelt, so dass ab sofort die Möglichkeit besteht, Tatspuren rechtswirksam sichern und lagern zu lassen, ohne dass sich das Opfer sofort für eine Anzeige gegen den Täter entscheiden muss.
In Gelsenkirchen konnten erfreulicherweise alle Frauenkliniken gewonnen werden, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen, wobei die Frauenberatungsstelle koordinierende Aufgaben übernimmt. Auch die Hausärztinnen/Hausärzte und die niedergelassenen Frauenärztinnen/Frauenärzte haben sich der Initiative aktiv angeschlossen. Es wurde ein Verfahren entwickelt, welches den Schutz und die Sicherheit der Frauen in den Vordergrund stellt, dabei aber nicht die hohen Standards der im Strafprozess verwertbaren Spuren vernachlässigt.
Durch Fördergelder des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW wird die Arbeit unterstützt.
Um die Öffentlichkeit im Einzelnen über dieses wichtige Angebot zu informieren, lädt das Referat Gesundheit zu einem Pressegespräch ein. Es findet statt am
Mittwoch, 28. September 2016, um 14 Uhr,
Hans-Sachs-Haus, 4. Etage, Raum Newcastle,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.
Luidger Wolterhoff, Beigeordneter der Stadt Gelsenkirchen wird die Teilnehmer begrüßen. Hintergründe, Verfahren und Ziele erläutern Brid Selting von der Frauenberatungsstelle/Frauennotruf und , Dr. Michael Krämer vom Berufsverband der Frauenärzte / Ärztekammer. Informationen zu Rechtsmedizin und Spurensicherung gibt Prof. Dr. med. Thomas Bajanowski, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen.
Zu den weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehören die Chefärzte der gynäkologischen Abteilungen, Vertreterinnen der Frauenberatungsstelle, der Gleichstellungsstelle und des Referates Gesundheit, die ebenfalls für Fragen zur Verfügung stellen.
Im Anschluss an das Pressegespräch findet eine Schulung der Ärzte/Ärztinnen bzgl. der im Strafprozess verwertbaren Spuren statt, die von Herrn Prof. Bajanowski durchgeführt wird.