17. März 2015, 10:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 17. März 2015, 10:38 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Volkshochschule bietet einen Kurs zu einem brisanten Thema an. Die Kosten von Pflegeleistungen oder Heimunterbringung können oftmals durch die Rente beziehungsweise das eigene Einkommen nicht aufgebracht werden. In welchen Fällen sind Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig? Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder einsetzen. Müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz, rückabgewickelt werden?
Der Referent Thomas Rüller erläutert aus seiner Praxis als Rechtsanwalt und Notar die Grundzüge und wichtige Detailfragen der Angehörigenunterhaltspflicht am:
Montag, 23. März 2015, 18 - 20.30 Uhr,
Bildungszentrum, Raum 207,
Ebertstraße 19, 45879 Gelsenkirchen.
Teilnahme nach Anmeldung (KursNr. 151 1228): Telefonisch: 0209 169-2508 oder per E-Mail: vhs@gelsenkirchen.de, Teilnahmeentgelt: 9 Euro, keine Ermäßigung.