23. März 2015, 16:18 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. „Wir haben ein konstruktives und gewinnbringendes Gespräch mit Herrn Staatssekretär Albrecht geführt“, so fasst Sozialdezernentin Karin Welge das Treffen am 19. März 2015 in Berlin zusammen. Der Einladung von Herrn Staatssekretär Albrecht aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) waren Vertreter der Städte und Jobcenter aus Gelsenkirchen, Uckermark, Halle an der Saale, Bremerhaven und Schwerin gefolgt.
Ein erstes wichtiges Ergebnis des Austausches ist, dass – entgegen aller Befürchtungen und im Koalitionsvertrag festgehalten – der Arbeitsmarktdruckindikator vorerst nicht abgeschafft wird. Dieser Ausgleich für Kommunen mit vielen erwerbsfähigen Leistungsempfängern, die Grundsicherung erhalten, bedeutet für Gelsenkirchen einen jährlichen Zuschuss von rund 5 Millionen Euro. Hierdurch können zahlreiche Maßnahmen in Gelsenkirchen weiter aufrechterhalten bleiben.
Auch ist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Erkenntnis gereift, dass in Regionen mit einer hohen Sockelarbeitslosigkeit die traditionellen Arbeitsmarktinstrumente nicht ausreichen, um den Bestand der Langzeitarbeitslosen kurzfristig aufzubrechen und deutlich zu senken. Noch im März 2013 hat es geheißen, es „bedarf keiner besonderen Institutionalisierung neben dem bereits vorhandenen Regelinstrumentarium“.
Das Bundesprogramm „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und beinhaltet erfreulicherweise wesentliche Elemente des „GE-Appell“, wie die gemeinnützige Beschäftigung, die Teilhabe durch sinnstiftende Arbeit, die Abgrenzung zum Ersten Arbeitsmarkt, eine Förderung länger als zwei Jahre und die Refinanzierung der Personalkosten bis zu 100 Prozent.
Selbst wenn noch nicht alle Wünsche und Vorstellungen erfüllt sind, haben die Vertreter der Städte angekündigt, ihre Programme in einem Qualitätsverbund einzubringen und hierüber an dem Bundesprogramm zu partizipieren.
Sowohl die Vertreter der Städte wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind sich einig, dass das Bundesprogramm ein wichtiger Schritt ist, das bestehende Arbeitsmarktinstrumentarium zielgruppenorientiert weiter zu entwickeln.