25. März 2015, 16:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Gelsenkirchen genehmigt. Der Haushalt 2015 kann damit bekannt gemacht und bewirtschaftet werden. „Wir freuen uns, dass die Bezirksregierung unseren Haushaltssanierungsplan 2015 genehmigt hat und die Stadt Gelsenkirchen damit eigenverantwortlich über ihre Finanzen bestimmen kann“, erklärte dazu Stadtkämmerer Dr. Georg Lunemann.
Der Haushalt 2015 sieht Gesamterträge in Höhe von 871,8 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 940,8 Millionen Euro vor und schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 69,0 Millionen Euro. Neben dem ordnungsgemäß aufgestellten Haushaltsplan hat die Stadt Gelsenkirchen auch den Haushaltssanierungsplan fortgeschrieben und verfolgt weiterhin das Ziel im Jahr 2018 einen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Stadtkämmerer Dr. Lunemann: „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um weiterhin am Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen teilzunehmen und eine jährliche Konsolidierungshilfe in Höhe von 29,9 Millionen Euro zu erhalten. Die Genehmigung bestätigt, dass Gelsenkirchen trotz der schwierigen Situation verantwortungsbewusst mit seinen Finanzen umgeht und die mit dem Stärkungspakt verbundenen Anforderungen erfüllt.“
Mit der Genehmigung hat die Bezirksregierung Münster verbunden, dass die Stadt regelmäßig über den Stand der Sanierungsmaßnahmen berichtet. „Um die Ziele des Stärkungspaktgesetzes zu erreichen, wird es entscheidend davon abhängen, dass die vom Rat der Stadt beschlossenen Sparmaßnahmen konsequent umgesetzt werden und eine äußerst strenge Disziplin bei der Haushaltsausführung herrscht“ heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung Münster, die zusätzlich sowohl im Bereich der Personalaufwendungen als auch bei den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen eine restriktive Bewirtschaftung anmahnt.