02. Juni 2016, 10:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Dem schnellen und umsichtigen Einsatz der Rettungskräfte, der Feuerwehr und des Wachdienstes vor Ort ist es zu verdanken, dass bei dem Feuer in der Traglufthalle keiner der dort untergebrachten Flüchtlinge verletzt worden ist. Dafür dankt Oberbürgermeister Frank Baranowski ausdrücklich allen Helfern. Alle Personen konnten bereits kurz danach in anderen Unterkünften oder Wohnungen untergebracht werden.
Inzwischen haben die Untersuchungen der Polizei ergeben, dass das Feuer in einem unbewohnten Teil der Halle ausgebrochen ist. Es haben sich weder Hinweise für einen technischen Defekt als Brandursache noch für eine Brandstiftung der Traglufthalle aus dem Außenbereich heraus ergeben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass das Feuer durch eine Fahrlässigkeit im Inneren der Traglufthalle entstanden ist. Das endgültige Gutachten dazu steht noch aus.
Die Traglufthalle ist Anfang des Jahres unter großem Zeitdruck errichtet worden. Genehmigungs- und Versicherungsfragen sind dabei parallel geklärt worden. Dabei ist es bei der Versicherung der Halle zu unterschiedlichen Auffassungen über Sicherheitsauflagen zwischen dem Versicherer und der Stadt Gelsenkirchen gekommen.
Während etwa die Stadt Düsseldorf für zwei baugleiche Traglufthallen von anderen Unternehmen einen Versicherungsschutz erhalten hat, wurde der Versicherungsschutz in Gelsenkirchen abgelehnt. Noch während der Verhandlungen mit der Versicherung über einen weiteren Versicherungsschutz, kam es zu dem Brand in der Halle.
Die geforderten Sicherheitsauflagen bezogen sich auf in der Halle aufgestellte Waschmaschinen. Die waren jedoch nicht ursächlich für das Feuer. Hätte die Stadt Gelsenkirchen also den Auflagen der Versicherung entsprochen, so wäre es trotzdem zu dem Brand gekommen.
Die Bezifferung der Schadenshöhe ist zurzeit noch eine Rechnung mit mehreren Unbekannten. Der Mietvertrag legt eine Versicherungssumme von zwei Mio. € fest. Dies stellt lediglich eine Obergrenze dar, die nicht den tatsächlichen Schaden abbildet.
Obwohl der befristete vorläufige Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits unstreitig abgelaufen war, wird zurzeit bei der Feuerschadengemeinschaft (FSG) in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung geprüft, ob unter den besonderen Umständen nicht doch obligatorischer Versicherungsschutz nach den Regelungen der FSG besteht. Gegenstand dieser Überprüfung ist auch die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe die Stadt Gelsenkirchen gegenüber der Vermieterin Paranet zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Hierzu wurde die Halle noch am Mittwoch von einem von der FSG beauftragten Schadensgutachter in Augenschein genommen.
Die Stadt Gelsenkirchen wird den gesamten Vorgang im Detail überprüfen und aufarbeiten, um künftig ähnliche Situationen zu vermeiden.