24. Mai 2016, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 24. Mai 2016, 11:09 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Stadt Gelsenkirchen (Referat Bürgerservice) bittet alle Gelsenkirchener, nicht nur in den Ferienzeiten die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis) zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen. Wer zu lange wartet, kann zeitliche Probleme bekommen, denn für die Neuausstellung von Personalausweisen und Reisepässen benötigt die Bundesdruckerei derzeit bis zu vier Wochen. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Gültigkeitsablauf eines der BÜRGERcenter der Stadt aufzusuchen.
Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Ein Reisepass muss nur beantragt werden, wenn dies für die Einreise in ein anderes Land vorgeschrieben ist. Auch Kinder benötigen dann ein eigenes Dokument. Entsprechende Informationen müssen alle Reisewilligen in eigener Verantwortung – zum Beispiel im Internet unter www.auswaertiges-amt.de – einholen.
Zur Antragstellung in den BÜRGERcentern sind grundsätzlich ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie das jeweilige bisherige Dokument mitzubringen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch das Familienstammbuch oder eine standesamtliche Urkunde vorzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort ausräumen zu können. Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sein. Die jeweilige Gebühr wird bei Antragstellung fällig.
Fragen rund um Ausweise und Pässe beantwortet gerne die telefonische Bürgerberatung unter der Rufnummer 169 2100. Informationen gibt es auch im Internet unter www.gelsenkirchen.de.
Bereits seit längerer Zeit besteht die Möglichkeit, für einen Besuch in den BÜRGERcentern vorab einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wer einen Termin hat, wird zu der vereinbarten Uhrzeit direkt dem nächsten freien Arbeitsplatz zugewiesen.
Die Termine können über das Internet auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen unter der Rubrik „Bürgerdienste – Terminvergabe Bürgercenter“, im Rahmen einer Vorsprache an der Information der BÜRGERcenter oder auch telefonisch unter 169 2100 vereinbart werden.
Sollte der Wunschtermin in einem BÜRGERcenter bereits belegt sein, besteht die Möglichkeit, in dem jeweils anderen BÜRGERcenter nach dem Wunschtermin zu schauen.
Öffnungszeiten der BÜRGERcenter
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und im Hans-Sachs-Haus haben montags und dienstags, 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet. Hierbei sind die Zeiten montags und dienstags von 15 bis 16 Uhr, mittwochs von 13 bis 14 Uhr, donnerstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 12 bis 13 Uhr ausschließlich den Terminkunden vorbehalten.
Die BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst haben montags 8 bis 16 Uhr, mittwochs 8 bis 14 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr geöffnet. Hierbei sind die Zeiten montags von 15 bis 16 Uhr, mittwochs von 13 bis 14 Uhr und freitags von 12 bis 13 Uhr ausschließlich den Terminkunden vorbehalten.
Die Ausgabe von Wartemarken für Kunden ohne Termin endet jeweils eine halbe Stunde vor den genannten Zeiten.