10. Februar 2016, 10:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nur, wenn die betroffene Person der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Darüber hinaus besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Rahmen von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage.
Weiterhin können auch Familienangehörige von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften einer Übermittlung ihrer Daten an diese Religionsgesellschaften widersprechen, sofern die Familienangehörigen dieser Konfession nicht angehören.
Die Widerspruchsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Übermittlung von Meldedaten an die vorgenannten Stellen, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Für die Entgegennahme der Widersprüche stehen die BÜRGERcenter des Referates Bürgerservice
im Rathaus Buer, an der Cranger Str. 262, in der Vorburg Schloss Horst und im Hans-Sachs-Haus zur Verfügung.
Die Widersprüche können auch schriftlich an das Referat 33 - Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice unter www.gelsenkirchen.de abrufbar.
Die BÜRGERcenter im Rathaus Buer und im Hans-Sachs-Haus sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
(jeweils von 15 bis 16 Uhr nur für Terminkunden)
mittwochs von 8 bis 14.00 Uhr
(von 13 bis 14 Uhr nur für Terminkunden)
donnerstags von 8 bis 18.00 Uhr
(von 16 bis 18 Uhr nur für Terminkunden)
freitags von 8 bis 13 Uhr
(von 12 bis 13 Uhr nur für Terminkunden).
Die Bürgercenter an der Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags von 8 bis 16 Uhr
(von 15 bis 16 Uhr nur für Terminkunden)
mittwochs von 8 bis 14 Uhr
(von 13 bis 14 Uhr nur für Terminkunden)
freitags von 8 bis 13 Uhr
(von 12 bis 13 Uhr nur für Terminkunden).
Die Ausgabe der Wartemarken endet jeweils eine halbe Stunde vor den genannten Zeiten.
Wer sich über vorgenannte Rechte telefonisch informieren möchte, kann dies unter der Sammelrufnummer 169 - 2100 tun.
Termine können telefonisch unter dieser Nummer, online über www.gelsenkirchen.de oder persönlich in einem der BÜRGERcenter vereinbart werden.