02. Februar 2016, 12:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Insgesamt sind 2285 Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger - so weist es die Statistik der Stadtverwaltung für das Jahr 2015 aus - 90 Jahre oder älter. (2014: 2200, 2013: 2050). Die "Schere" zwischen weiblichen und männlichen Jubilaren klafft dabei stark auseinander: Im Gegensatz zu 465 Männern feierten im letzten Jahr 1820 Frauen ihren 90. oder einen höheren Geburtstag, 100 Jahre und älter wurden aus diesem Kreis 45 Frauen und Männer - darunter gab es sogar einen 106. Geburtstag.
Bei den Ehejubiläen gab es die folgenden Zahlen: 209 Paare - im Jahr zuvor waren es 206 - zeigten 2015 ihren 50., 60. oder 65. Hochzeitstag an. Im Einzelnen wurde 2015 in Gelsenkirchen 156 mal (2014: 159) Goldene Hochzeit (50 Jahre) gefeiert. 32 Paare (2014: 48) begingen ihre Diamantene Hochzeit (60 Jahre) und 20 Ehepaare (2014: 9) ihre Eiserne Hochzeit (65 Jahre) und eine Ehepaar sogar die Gnadenhochzeit (70 Jahre).
Die Ehrungen für langjährige Ehepaare können leider nur auf Antrag erfolgen, denn anders als bei Altersjubiläen ist der Hochzeitstag nicht unbedingt bei einer städtischen Dienststelle erfasst. Zahlreiche Gelsenkirchener Ehejubilare haben ihre Ehe schließlich nicht in einem Gelsenkirchener Standesamt geschlossen. Entsprechende Anträge werden bei Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde in den Bürgercentern im Hans-Sachs-Haus, in der Vorburg von Schloss Horst, an der Cranger Straße 262 und im Rathaus Buer entgegengenommen. Sie sollten spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.
Obwohl keine Geldgeschenke mehr gewährt werden, lohnt sich der Besuch bei einer der Dienststellen. Alle Ehejubilare erhalten neben dem Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters eine Einladung zu einer gemeinsamen Feier.
Für Ehrungen zu Altersjubiläen ist der Weg zur Stadtverwaltung nicht nötig, da sie in einer städtischen Datenbank erfasst sind. Vom 100. Geburtstag an gratulieren Repräsentanten der Stadt Gelsenkirchen persönlich. Zum 80., 85., 90. und 95. Geburtstag gibt es ein Glückwunschschreiben. Im Jahr 2015 wurden auf diese Weise 4105 Bürgerinnen und Bürger geehrt.