28. Januar 2016, 10:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit dem Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben werden die Grundsteuer und im Regelfall auch die Gebühren für Müllabfuhr, Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt. In diesen Tagen werden in Gelsenkirchen die Bescheide verschickt. Das führt bei Grundbesitzern häufig zu Nachfragen. Daher wird Stadtkämmerin Karin Welge in einem Pressegespräch die Grundlagen für die Berechnung erläutern.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen, am
Freitag, 29. Januar 2016, um 10 Uhr,
Hans-Sachs-Haus, Besprechungszimmer 407,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.
Erläutert werden Themen wie die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens im Bereich der Grundbesitzabgaben, die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit dem Bereich Grundbesitzabgaben, der Stichtag des Datenbestands sowie die Eckdaten zum Gebührenaufkommen, zur Gebührenentwicklung oder die Zahl der zu versendenden Bescheide.