05. Januar 2016, 11:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Kreisgruppe Gelsenkirchen der Schornsteinfeger-Innung besucht zu Beginn des neuen Jahres Oberbürgermeister Frank Baranowski in seinem Dienstsitz im Hans-Sachs-Haus. Traditionell überbringen die Schornsteinfeger in den ersten Tagen des Jahres persönlich ihre Neujahrsgrüße und wollen als „Glücksbringer“ dem Oberbürgermeister die besten Wünsche für das vorausliegende neue Jahr übermitteln.
Angekündigt haben sich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Kreisobmann Christian Braasch (Kehrbezirk GE–Resse), Frank Seegler (Kehrbezirk GE–Horst) und Hermann Kranefeld (Kehrbezirk GE–Buer / Erle).
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen am
Mittwoch, 6. Januar 2016, um 10.30 Uhr,
Büro des Oberbürgermeisters,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.
Den Besuch beim Oberbürgermeister nutzen die Bezirksschornsteinfeger, um auf ein aktuelles Thema aufmerksam zu machen. In diesem Jahr erinnern sie an die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Seit dem 1. April 2013 ist durch die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen gesetzlich geregelt, dass in allen Wohngebäuden eine Rauchwarnmelderpflicht besteht.
Die zuständigen Schornsteinfegermeister auch als Rauchwarnmelder – Experten, möchten auf diesem Wege darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist für Bestandsgebäude zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern zum 31. Dezember 2016 ausläuft.
Vorgeschrieben wird je ein Rauchwarnmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.Die Anschaffung und Montage der Geräte liegt in der Pflicht des Eigentümers. Ferner ist dieser auch für Reparaturen und Austausch der Rauchwarnmelder zuständig. Die Wartung der Geräte fällt in dem Zuständigkeitsbereich des Mieters.
In Mehrfamilienhaushalten können funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden.
Bei Fragen stehen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gerne mit kompetenter Fachberatung zur Seite.